AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1.
Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und Institut "KOMPAS",
Dürerring 90, 38228 Salzgitter (BRD) als Auftragnehmer.

Unsere AGB gelten ausschließlich und in ihrer jeweils neuesten Fassung und können jederzeit im
Internet unter www.abc-eu-fuehrerschein.de eingesehen werden.

Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag bedürfen der schriftlichen Zu-
stimmung des Auftragnehmers. Beim Verstoß oder versuchtem Verstoß gegen diese Regelung kann
der Auftragnehmer durch schriftliche Erklärung ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

§2.1.
Die Leistung des Auftragnehmers besteht in der Vermittlung des Auftraggebers an eine ausländische
Fahrschule in einem anderen EU-Land, welche eigenständig die in der Auftragsanmeldung aus-
gewiesenen Leistungen als Komplettpaket erbringt. Die Abwicklung und Durchführung der Leistungen
selbst obliegt allein der den dort Handelnden.

§2.2.
Der Auftragnehmer wird seine Leistungen nach besten Wissen und Gewissen erbringen. Es kann
natürlich keine Gewähr für die aktuelle oder künftige gesetzliche Lage bezüglich der Erlangung eines
gültigen EU-Führerscheins in einem anderen Mitgliedstaat der EU übernommen werden, auch nicht da-
für, dass einzelne deutsche Behörden den ausgestellten Führerschein ohne weiteres anerkennen
und der Führerscheininhaber ggf. deutsche Rechtsmittel zur Durchsetzung seines Anspruchs anwenden
muss. Es wird darauf hingewiesen, dass örtliche deutsche Behörden mitunter ein Kenntnisdefizit in der
Anwendung des EU-Rechts, welches nationalem Recht übergeordnet ist, aufweisen.

§2.3.
Die Verantwortung des Zweckes des Führerscheinlehrganges obliegt dem Auftraggeber. Der Auftrag-
nehmer haftet nur für Schaden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Alle Angaben in Prospekten,
Anzeigen usw. sind auch bezüglich der Preise unverbindlich. Bei Verträgen mit einer Startzeit von mehr
als 3 Wochen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die Preise entsprechend unserer Preisliste
zu erhöhen. Die Voraussetzung zum Bestehen der Führerscheinprüfung (theoretische und praktische
Kenntnisse) obliegt allein dem Auftraggeber.

§2.4.
Leistungsmängel können nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach erbrachter
Leistung schriftlich angezeigt worden sind. Die Gewährleistung gilt nur für Vorsatz und grobe Fahr-
lässigkeit und ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Von der Fahrschule oder dem
Auftragnehmer angegebenem Prüfungstermin gelten näherungsweise. Bei fehlgeschlagener Nach-
besserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Preis-
minderung zu verlangen. Ein etwaiger Schadensersatz ist auf die Höhe von geleisteten Zahlungen be-
schränkt und verjährt nach 12 Monaten ab Durchführung der beanstandeten Leistung.
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nicht für das Handeln externer Stellen, wie Behörden,
Transportunternehmen usw. und der Auftragnehmer haftet auch nicht für Entscheidungen von Be-
hörden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden der Vor-
lieferanten und von Fremdleistenden (z.B. Fahrschulkurse, Hotelaufenthalte, Beförderungsleistungen
von und zum Ausgangs- und Zielort) und tritt etwaige Ansprüche gegen diese an den Auftraggeber ab.
Sollten sich durch Entscheidungen der Behörden Zeitverzögerungen, erneute Anreisen oder zusätzliche
Kosten ergeben, so kann dafür nicht die Haftung durch den Auftragnehmer übernommen werden.
Anwesenheitspflichten obliegen grundsätzlich dem Auftraggeber. Dokumente sind mit einer ausreich-
enden Geltungsdauer (mind. 6 Monate) vorzulegen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorraussetzungen
und/oder gesetzlichen Bestimmungen (beispielsweise Besitz keines Führerscheines, Ende der Sperrfrist,
etc.) zur Erlangung des Führerscheines obliegt dem Auftraggeber. Höhere Gewalt oder beim
Auftragnehmer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die dem Auftragnehmer ohne
eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, in den vereinbarten Fristen zu leisten, begründen
keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer. Die Haftung des Auftragnehmers besteht grundsätzlich nur
bei Verletzung der Vertragswesentlichen Pflichten. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der
gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen
durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

§2.5.
Sollte der Auftraggeber vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist den Vertragsrücktritt erklären, so
kann eine Abstandsgebühr von 50% der Gesamtsumme für bereits erbrachte Leistungen pauschal be-
rechnet. Die Konditionen gelten hinsichtlich der Verwaltungsgebühren zum Zeitpunkt des Vertrags-
abschlusses.
Etwaige später steigende Verwaltungsgebühren sind durch den Auftraggeber zu leisten. Das Rück-
trittrecht wir nach dem Fernabsatzgesetz gewährt. Ist ein Rücktrittsrecht vereinbart, gilt es nach dem
Fernabsatzgesetz. Ein Rücktrittsrecht kann nur für Verträge gewährt und vereinbart werden, die im
Geltungsbereich des Fernabsatzgesetzes geschlossen wurden. Die im Ausbildungsvertrag genannte
Gesamtsumme (und die damit verbundene Führerscheinausbildung) ist innerhalb von 185 Tagen zu
zahlen und/oder zu absolvieren. Andernfalls ändert sich die Gesamtsumme im gleichen Verhältnis, wie
sich die Preisliste für Führerscheinausbildungen verändern. Gegen die Ansprüche des Auftragnehmers
kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers mittels eines
rechtskräftigen Titels vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es
auf Ansprüchen aus dem Ausbildungsvertrag herrührt. Wer einen Prüfungstermin nicht rechtzeitig ab-
sagt, durchfällt oder nicht wahrnimmt und die Nachprüfungsgebühren nicht rechtzeitig zahlt, muss damit
rechnen, dass die Anmeldungen nicht weiter aufrechterhalten werden. Für die entstehenden Zeit-
verzögerungen steht der Auftragnehmer nicht ein. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die aus
Transportleistungen für den Auftraggeber entstanden sind.

§2.5.1
Die von dem Auftragnehmer angegebenen Termine gelten als annähernd. Bei der Abwicklung des Auf-
trages sind ausdrücklich die Entscheidungszeiten (auch für Auftragsspitzen) der Behörden abzuwarten
und einzurechnen. Die von dem Auftraggeber gemachten Angaben zu erwartenden Prüfungsterminen
gelten unverbindlich, unterliegt der externen Bestätigung der Behörde und werden noch einmal explizit
bestätigt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die bei den Behörden entstehen.

§2.6.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis zur Anreise die Prüfungsunterlagen auf 0 Fehler gelernt zu
haben. Im Falle des Nichtbestehens der Prüfung kann der Auftraggeber die Prüfung wiederholen. Zur
Prüfungswiederholungen wird für die theoretische und/oder praktische Prüfung eine Nachprüfungs-
gebühr in Höhe zwischen 200,00€ bis 400,00€ (Landesabhängig) erhoben und ist sofort vor der Nach-
prüfung zu entrichten. Darin sind die Gebühren für die Prüfstelle und den Dolmetscher enthalten. Bei
Terminabsagen - gleich aus welchem Grunde - wird die entsprechende Gebühr erhoben, da die gleichen
Kosten wie zur Prüfungsanmeldung erneut anfallen. Eine Terminabsage, sei es auch durch Krankheit
kann wegen des polnischen, tschechisches und bulgarisches Rechtssystems nicht kostenfrei berück-
sichtigt werden. Die Behörde setzt den Termin fest, da Sie u.a. davon ausgeht, dass Sie sich vor Ort
aufhalten. Vielmehr ist vorab durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen, zu
welcher Zeit möglichst keine Prüfungen stattfinden sollen. Wird der Termin bis 14 Tage vor der Prüfung
abgesagt, ist eine Zusatzgebühr von 200,00€ zu entrichten. Erfolgt die Absage später oder wird der
Prüfungstermin nicht wahrgenommen sind die Kosten der Prüfungswiederholung (200,00€ bis 400,00€)
zu zahlen. Die Terminabsage muss schriftlich oder telefonisch erfolgen. Erst nach Zahlungseingang wird
dann die erneute Prüfung beantragt, da bei Terminkollisionen trotzdem die Gebühren bei den Behörden
bezahlt werden müssen. Sollte die Nachprüfungsgebühr nicht innerhalb von 4 Wochen entrichtet
worden sein, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Für durch Zahlungsverzögerung eintretende zusätzliche Kosten oder Zeit-
verzögerungen hat der Auftraggeber einzustehen.

§3.1.
Der Gesamtbetrag wir in drei Raten zu zahlen sein. Die im Vertrag ausgewiesene Anzahlung (zugleich
die Vermittlungsgebühr) ist gleich beim Vertragsabschluß zu entrichten. Die zweite Rate, wird bei der
Wohnsitzanmeldung in jeweiligem Land geleistet. Die letzte Rate wird vor der Prüfung am Prüfungs-
ort/ Fahrschule zur Zahlung fällig. An- und Abreisekosten sowie Kosten für Hotel und Verpflegung sind
in den Leistungen nicht enthalten.

§3.2.
Wird die Prüfungsgebühr nicht vor der Prüfung am Prüfungsort entrichtet, so wird auch keine Prüfung
stattfinden. Der Prüfungstermin wird abgesagt/storniert. Der Auftraggeber hat mit Schadensersatz und
einer Nachprüfung zu rechnen.

§3.2.1.
Für die verspätete oder nicht gezahlte Zahlung werden € 5,50 für jeden Mahnvorgang erhoben.
Darüber hinausgehende Rechts- und Inkassogebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ent-
standene Fremdgebühren (z.B. für Rücklastschriften, etc.) hat der Auftraggeber zu tragen. Bei
Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen nach zu erheben und den Vertrag
unter Verfall der Kaution vorzeitig zu kündigen. Wer verspätet zahlt, erhält die Leistung auch verspätet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zahlungen nur an Deutsche Wirtschaftsberatung & Co., deren
Mitarbeiter oder anderen inkassoberechtigten Personen zu leisten sind. Zur Wirksamkeit der Zahlung
haben die inkassoberechtigten Personen eine Vollmacht von Deutsche Wirtschaftsberatung & Co. vorzulegen
und/oder die ausdrückliche Zustimmung von Deutsche Wirtschaftsberatung & Co. einzuholen. Angehörige
anderer Unternehmen sind grundsätzlich nicht inkassoberechtigt. Der Auftragnehmer kann Leistungen
mangels Zahlung verweigern.

§3.3.
Die regelmäßige Anmeldefrist für den Auftraggeber beträgt 185 Tage. Sollte diese Frist wegen
Zahlungsversäumnis des Auftraggebers überschritten werden, so ist der Auftraggeber berechtigt, die
Anmeldung zu stornieren und/oder vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nicht-
erfüllung zu verlangen. Sollte innerhalb dieser Frist die Führerscheinprüfung nicht erfolgreich absolviert
werden, so hat der Auftraggeber zusätzliche Anmeldegebühren zu tragen.

§3.3.1
Sollte der Auftraggeber mit einer Rate in Verzug sein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vor Leistung
oder den nächsten Prüfungstermin die Zahlung zu verlangen oder die Leistung zurückzubehalten.

§3.4.
Die Ratenzahlung berechtigt zur Inanspruchnahme des Komplettpakets innerhalb 12 Monaten, wobei
der Auftraggeber in der Bestimmung des Zeitpunktes der Inanspruchnahme frei entscheidet. Den
konkreten Anreisetermin gibt der Auftragnehmer vor. Wird die Inanspruchnahme nach 12 Monaten
durch den Auftraggeber nicht ausgeübt, verfällt die Ratenzahlung zu Gunsten des Auftragnehmers.
Die Kaution ist unverzinslich.

§3.5.
Sollte die Krankenkassenkarte oder die erforderlichen Personalausweispapiere oder Bankkarten nicht
rechtzeitig (spätestens 5 Tage nach Anmeldung bei der Ausländerbehörde eingegangen) haftet der
Auftraggeber für entstehende Verzögerungen oder Zusatzkosten beispielsweise der erneuten Anreise.
Es ist die Pflicht des Auftraggebers, die erforderlichen Unterlagen selbstständig und ohne weitere Auf-
forderung vorzulegen. Die vorzulegenden Dokumente müssen eine mindesten 3monatige Gültigkeit
haben sowie unbeschädigt sein. Sollten für die erfolgreiche Durchführung weitere Kosten notwendig
werden, so sind diese durch den Auftraggeber zu tragen. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich gehalten,
die wirtschaftlich günstigste Option zu wählen. Sendungen erfolgen per Einschreiben-Rückschein.
Gefahr des Transportes obliegt bei dem Empfänger. Etwaige Ansprüche tritt der Versender automatisch
an den Empfänger ab. Diese hat dieser selbstständig bei dem Frachtführer geltend zu machen.

§4.
Gemäß Fernabgabegesetz können Sie Ihre Bestellung innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt widerrufen.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und hat schriftlich, auf einem anderen dauerhaften
Datenträger zu erfolgen; zur Währung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung unter Angabe der
Auftragsnummer und den Namen des Auftragsgebers. Mit Zahlung der ersten Rate, verzichtet der Auf-
traggeber auf das Widerrufsrecht.

§5.1.
Im Wege ordnungsgemäßer Leistungsdurchführung werden gemäß § 33 BDSG personenbezogene
Daten gespeichert, die nicht an Dritte weitergeleitet werden. Der elektronischen Speicherung wird
zugestimmt.

§5.2.
Der Auftraggeber ist verpflichtet alle Angaben wahrheitsgemäß anzugeben und zu unterzeichnen. Der
Auftraggeber verpflichtet sich während der Tagesfahrschule keinen Alkohol zu verzehren und wird im
Falle einer Alkoholisierung kostenpflichtig von der Maßnahme ausgeschlossen. Ferner bestätigt der
Auftraggeber, dass keine gesundheitlichen, psychischen oder körperlichen Umstände vorliegen, die den
Auftraggeber zum Führern von Fahrzeugen ungeeignet erscheinen lassen. Der Auftraggeber bestätigt,
nicht alkoholkrank zu sein und im Falle einer Erkrankung, während der letzten 6 Monate keinen Alkohol
zu sich genommen zu haben. Die vom Auftraggeber vorzulegenden Personaldokumente müssen eine
Gültigkeit von mindestens 3 Monaten haben und unbeschädigt sein. Für Fristverzögerungen hat der
Auftraggeber einzustehen. Für Nichterreichbarkeit des Auftraggebers wegen geänderter Telefon-
nummern, Email-Adressen oder Anschriften haftet der Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet nicht für
falsche Angaben oder Leistungsmängel seiner Vorlieferanten. Sollten sich im Laufe der Ausbildung die
Verwaltungskosten unvorhergesehen erhöhen, so werden diese dem Auftraggeber ohne Aufschlag
weiterberechnet. Die Gültigkeit einer theoretischen Prüfung beträgt im Regelfall 6 Monate. Sollte eine
praktische Nachprüfung außerhalb dieser Frist liegen, so ist die theoretische Prüfung zu wiederholen
und dafür entsprechend zu lernen. Die Überwachung dieser Frist obliegt dem Auftraggeber.

§5.3.
Der Auftragnehmer ist nicht haftbar, wenn aufgrund falscher Angaben die Ausstellung der Fahrerlaubnis
erfolgte. Der Auftraggeber darf erst ein Fahrzeug führen, wenn er den erforderlichen Führerschein in
den Händen hält.

§5.3.1
Sollte der Auftraggeber alkoholisiert zu den Terminen erscheinen, behält es sich der Auftragnehmer vor,
den Vorgang abzubrechen und/oder einen neuen Termin zu bestimmen und/oder vom Vertrag zurück-
zutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die daraus entstehenden
Kosten sind durch den Auftraggeber zu tragen.

§5.4.
Vertragsänderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Gerichtsstand und anwendbares Recht ist durch den Ort des Abschluss des schriftlichen Ausbildungs-
vertrages bestimmt. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, so wird die Gül-
tigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Auftragnehmer erteilt keine Rechtsauskünfte und
keine Rechtsberatung. Hierzu wird ausdrücklich auf die dafür zuständigen Organe der Rechtspflege ver-
wiesen, deren Beratung vorher einzuholen ist.

§5.5.
Der Site-Betreiber übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder
Qualität der bereitgestellten Informationen und externer Links. Haftungsanspruche gegen den Site-
Betreiber, welche sich auf Schaden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder
Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger
Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Verant-
wortlichen kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

§5.6.
Rabattaktionen beziehen sich auf das aktuelle Kalenderjahr. Rabatte beziehen sich auf unsere Preis-
liste. Sind Aktionen zeitlich befristet, so genügt die rechtzeitige Anmeldung. Inanspruchnahme muss
innerhalb von 3 Wochen erfolgen.

Stand: Mai 2009

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